Wir bieten einfache Stellplätze für autarke Fahrzeuge in zentraler Lage.
Erleben Sie Radebeul von seiner schönsten Seite, genießen Sie die Aussicht zum Spitzhaus und entdecken Sie Radebeul.
Von unserem Stellplatz aus sind nicht nur Radebeuls Museen fußläufig erreichbar. Fahren Sie doch einfach mal mit der Lößnitzgrundbahn nach Moritzburg. Schlendern Sie an der Elbe entlang nach Altkötzschenbroda oder radeln Sie über den Elberadweg in die Altstadt von Dresden oder Meißen. Das nahe gelegene Hallenbad Krokofit lädt Sie zum Schwimmen, Fitness, Bowling oder Saunabesuch ein oder verbringen den Abend im Theater der Landesbühne Sachsen.
All dies ist ohne Auto oder öffentliche Verkehrsmittel möglich. Sie haben unweit des Stellplatzes Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs sowie Anbindung an den ÖPNV mit dem Sie sogar die Sächsische Schweiz besuchen können.
Es gilt die nachfolgende Stellplatzordnung welche auch auf dem Stellplatz aushängt ist.
Der Nutzer des Wohnmobilstellplatzes akzeptiert mit Betreten des Stellplatzes die Stellplatzordnung. Mit dem befahren des Stellplatzes kommt ein Mietvertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber zustande. Eine Bewachung oder Verwahrung ist nicht Gegenstand des Mietvertrages.
Die Stellplatzordnung gilt auf dem Wohnmobilstellplatz Radebeul und ist verbindlich für alle Wohnmobiltouristen, die sich auf dem Stellplatz aufhalten.
Betreiber des Wohnmobilstellplatz Radebeul ist: m-rent2go Daniel Becker, Kötzschenbrodaer Str.34, 01445 Radebeul.
Der Wohnmobilstellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile Touristen zugelassenen. Es dürfen nur die Wohnmobile abgestellt werden, welche über geeignete Möglichkeiten verfügen, Fäkalien und Abwasser an Bord zu halten. Die Wohnmobile müssen betriebssicher sein und dürfen nur mit Erlaubnis des Betreibers abgestellt werden. Durch die Entrichtung der Stellplatzgebühr wird diese Erlaubnis erteilt. PKW, Wohnanhänger, Caravans, Zelte und Wohnmobile ohne WC und Schmutzwassertank sind auf dem Wohnmobilstellplatz Radebeul nicht erlaubt.
Den Anweisungen des Betreibers oder der von ihm beauftragten Personen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen Anweisungen oder Verstoß gegen die Stellplatzordnung ist der Betreiber berechtigt, Platzverweise auszusprechen und das Hausrecht auszuüben. Die Nichtbeachtung kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die Stellplatzordnung tritt am 01.09.2020 in Kraft und behält ihre Gültigkeit, bis eine neue Stellplatzordnung veröffentlicht wird.